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Finanzierung

„Was kostet das?“ – für viele: nichts.

Wer einen Pflegegrad hat, hat Anspruch auf Geld aus der Pflegekasse, das genau für Alltagshilfe gedacht ist. Als anerkannter Anbieter rechnen wir direkt mit der Kasse ab – Sie müssen sich um den Papierkram nicht kümmern.

Entlastungsbetrag

131 € / Monat

Ab Pflegegrad 1. Genau für Angebote zur Unterstützung im Alltag – also für uns.

Verhinderungspflege

anteilig

Ab Pflegegrad 2 ein Jahresbudget, das sich stundenweise für Entlastung nutzen lässt.

Umwidmung der Sachleistung

bis 40 %

Nicht genutzte Pflege-Sachleistung lässt sich zu einem Teil auf Alltagshilfe umlenken.

Steuerbonus (Selbstzahler)

20 %

Ohne Pflegegrad: haushaltsnahe Dienstleistungen mindern direkt Ihre Steuer (§35a).

So läuft die Abrechnung

1
Pflegegrad prüfen. Schon Pflegegrad 1 genügt für den Entlastungsbetrag. Sie wissen nicht, ob einer vorliegt? Wir helfen beim Einordnen.
2
Leistung vereinbaren. Wir halten fest, welche Hilfe Sie bekommen und in welchem Umfang.
3
Wir rechnen mit der Kasse ab. Als anerkannter Anbieter reichen wir direkt bei Ihrer Pflegekasse ein – kein Vorstrecken, kein Formularstress.
Gut zu wissen

Der Entlastungsbetrag allein reicht für rund 3–4 Stunden im Monat. Durch Kombination mit den anderen Budgets sind in der Praxis oft 10 Stunden und mehr drin – ohne dass Sie selbst zahlen.

Die genauen Beträge und Voraussetzungen klären wir im persönlichen Gespräch für Ihre Situation.

Prüfen wir gemeinsam, was Ihnen zusteht?

Ein kurzes Gespräch genügt – wir sagen Ihnen ehrlich, was die Kasse übernimmt.

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